Laufend

Projekttitel:

LbG NRW 2025

Landesberichterstattung Gesundheitsberufe des Landes Nordrhein-Westfalen 2025 und Regionalkonferenzen

Durchgeführt durch DIP-GmbH

Förderer / Auftraggeber

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Laufzeit

09/2024 - 12/2025

Projektleitung

DIP-Team

Hintergrund und Ziele

Die Berichterstattungsreihe „Landesberichterstattung Gesundheitsberufe in Nordrhein-Westfalen“ (LbG NRW) bildet für das Land detaillierte Kennzahlen zur Ausbildungs- und Arbeitssituation sowie zur Fachkräftelage in den Pflege- und Gesundheitsberufen auf Landes- und regionaler Ebene ab. Konkret wird die Ausbildungssituation für die Jahre 2023 und 2024 im Gesundheits- und Pflegewesen, die Arbeits- und Beschäftigungssituation sowie die gesundheits- und pflegerelevanten Entwicklungen des Landes analysiert. Analog zu den bisherigen LbGs NRW wird eine Bedarfsdeckung/Mangelprognose für die Gesundheits- und Pflegeberufe erstellt. Es erfolgt eine regionalisierte Datenaufbereitung für die Durchführung der bewährten Regionalkonferenzen in hybrider Präsentationsform.

Design und Methoden

Die LbG NRW 2024 wird als deskriptive Querschnittserhebung mit mehrmethodischem Ansatz durchgeführt. Es erfolgt eine standardisierte Befragung für die Schulen des Gesundheitswesens, die eine pflegespezifische Ausbildung anbieten. Die Befragung wird als Online-Befragung konzipiert und durchgeführt.

Ferner werden umfassende Datenbestände aus unterschiedlichen, offiziellen Quellen einbezogen und sekundäranalytisch ausgewertet.

Für die Regionalkonferenzen werden in Fortführung der vorangegangenen LbGs NRW grafische Ausarbeitungen kreis- und regionsspezifischer Daten vorgenommen und auf den Konferenzen präsentiert und diskutiert.

Berichte und Veröffentlichungen

Als Neuerung soll die LbG NRW 2024 in fünf Kernberichten aufgeteilt werden, die sukzessive über den Projektzeitraum erstellt und eingereicht werden. Ziel ist die Überführung der LbG in ein digitales, interaktives Format zu überführen.

Die Veröffentlichung der fünf Kernberichte obliegt dem Auftraggeber.