Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat laut Satzung folgende Aufgaben und Zuständigkeiten. Sie ist in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den Verein zuständig, So wählt sie die seitens der berechtigten Organisationen vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrates, nimmt den Jahresberichte des Vorstandes und der Prüfer entgegen und erteilt oder verweigert die Entlastung des Verwaltungsrates und des Vorstandes, legt die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest, kann die Satzung ändern und kann dem Vorstand und dem Verwaltungsrat Weisungen erteilen.

Die Mitgliederversammlung kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie jede juristische Person und/ oder deren unselbständige Einrichtung, soweit ihr verfassungsmäßig Selbstverwaltung eingeräumt ist, die den Vereinszweck fördert. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet.