Richtlinienentwicklung Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung

Projekttitel

Anpassung des Entwurfs einer empfehlenden Richtlinie für die Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung an die Erfordernisse des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege und an die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in de Krankenpflege sowie Beratung der Bezirksregierungen

 

Projektart

Auftragsprojekt

 

Auftraggeber

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Familie und Frauen des Landes NRW

 

Projektleitung

Prof. Gertrud Hundenborn

 

Mitarbeit

Cornelia Kühn-Hempe, Dipl.-Berufspäd.

 

Laufzeit

9/2003 - 11/2003

 

Hintergrund und Ziele

Nach mehrjährigen Vorarbeiten wurde im Jahr 1998 vom zuständigen Ministerium in NRW der Entwurf einer empfehlenden Richtlinie für die Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung in NRW herausgegeben. Dieser Entwurf basiert auf Rechtsgrundlage des Krankenpflegegesetzes vom 04. Juni 1985 sowie auf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe der Krankenpflege vom 16. Oktober 1985, trägt allerdings zukunftsweisenden Aspekten der Pflegeausbildung in weiten Teilen Rechnung. So folgt die Richtlinie inhaltlich bereits einem anderen beruflichen Selbstverständnis, das durch eine Abkehr vom medizinischen Paradigma gekennzeichnet ist.. Auf der Eben der curriclaren Strukturen weist die Richtlinie bereits deutliche Ansätze der Fächerintegration bzw. Themenzentrierung auf.

Zum 01. Januar 2004 werden die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege durch das novellierte Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege und die ebenfalls novellierte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Berufe in der Krankenpflege geregelt. Damit wird auch eine Überprüfung und Anpassung des Entwurfes einer empfehlenden Richtlinie für die Ausbildung in der Kranken- und Kinderkrankenpflege in NRW bezüglich der Vereinbarkeit der Strukturen und Inhalte dieses Entwurfes mit den neuen gesetzlichen Regelungen erforderlich. So sind zum einen die Strukturelemente der Richtlinie - Lernbereich, Teilbereiche und Lerneinheiten - auf die Themenbereiche der Anlage 1A der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung abzustimmen, zum anderen aber auch das Berufsprofil neben der kurativen Dimension deutlich auf gesundheitsfördernde, präventive, rehabilitative und palliative Dimensionen auszurichten. Die den Lerneinheiten zugeordneten Inhalte müssen dementsprechend ggf. aktualisiert bzw. ergänzt werden. Auch die Stundenzahl für den theoretischen und praktischen Unterricht muss an die nunmehr erhöhte Stundenzahl von 2100 Stunden angepasst werden.

 

Methoden

Abgleich und Verknüpfung vorliegender Strukturen und Inhalte der gesetzlichen Grundlagen mit der empfehlenden Ausbildungsrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Berichte und Publikationen

Berichte erfolgen in erster Linie an den Auftraggeber. Ggf. weiter verwertbare Erkenntnisse werden mit Zustimmung des Auftraggebers publiziert.

  • Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen: Entwurf einer Richtlinie für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Düsseldorf, Juli 2003. [hier]