Richtlinienentwicklung Altenpflegeausbildung

Projekttitel

Entwicklung und Implementierung einer empfehlenden Richtlinie für die Altenpflegeausbildung in NRW auf der Grundlage des Altenpflegegesetzes (AltPflG) vom 17.11.2000 und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers

 

Projektart

Auftragsprojekt

 

Auftraggeber

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Familie und Frauen des Landes NRW

 

Projektleitung

Prof. Gertrud Hundenborn

 

Mitarbeit

Cornelia Kühn-Hempe, Dipl.-Berufspäd.

 

Laufzeit

4/2003 - 12/2003

 

Hintergrund und Ziele

Mit dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) sowie zur Änderung des Krankenpflegegesetzes vom 17. November 2000, erfolgt die Regelung der Altenpflegeausbildung erstmals in der Geschichte des Altenpflegeberufes einheitlich auf bundesgesetzlicher Grundlage. Damit werden vom 1. August 2003 an nicht nur die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen für die Altenpflegeausbildung abgelöst, sondern auch auf Landesebene vorhandene Regelungswerke wie Lehrpläne und Curricula verlieren ihre Bedeutung oder bedürfen einer Überprüfung. In diesem Projekt geht es um die Erarbeitung eines Entwurfes für eine empfehlende Ausbildungsrichtlinie und die Vorbereitung einer entsprechenden Implementierung. Lehrenden von Altenpflegefachseminaren sollen damit Hilfe zur Umsetzung der Richtlinie an die Hand gegeben werden.

 

Methoden

Entwicklung einer halboffenen Richtlinie und eines praxisorientierten Implementations-Konzeptes

 

Berichte und Publikationen

Berichte erfolgen in erster Linie an den Auftraggeber. Ggf. weiter verwertbare Erkenntnisse werden mit Zustimmung des Auftraggebers publiziert.

  • Entwurf einer empfehlenden Richtlinie für die Altenpflegeausbildung. In: Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen: Ausbildung und Qualifizierung in der Altenpflege. Düsseldorf, Juli 2003. [hier]