Richtlinienentwicklung Altenpflegeausbildung
Projekttitel
Entwicklung und Implementierung einer empfehlenden Richtlinie für die Altenpflegeausbildung in NRW auf der Grundlage des Altenpflegegesetzes (AltPflG) vom 17.11.2000 und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers
Projektart
Auftragsprojekt
Auftraggeber
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Familie und Frauen des Landes NRW
Projektleitung
Mitarbeit
Cornelia Kühn-Hempe, Dipl.-Berufspäd.
Laufzeit
4/2003 - 12/2003
Hintergrund und Ziele
Mit dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) sowie zur Änderung des Krankenpflegegesetzes vom 17. November 2000, erfolgt die Regelung der Altenpflegeausbildung erstmals in der Geschichte des Altenpflegeberufes einheitlich auf bundesgesetzlicher Grundlage. Damit werden vom 1. August 2003 an nicht nur die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen für die Altenpflegeausbildung abgelöst, sondern auch auf Landesebene vorhandene Regelungswerke wie Lehrpläne und Curricula verlieren ihre Bedeutung oder bedürfen einer Überprüfung. In diesem Projekt geht es um die Erarbeitung eines Entwurfes für eine empfehlende Ausbildungsrichtlinie und die Vorbereitung einer entsprechenden Implementierung. Lehrenden von Altenpflegefachseminaren sollen damit Hilfe zur Umsetzung der Richtlinie an die Hand gegeben werden.
Methoden
Entwicklung einer halboffenen Richtlinie und eines praxisorientierten Implementations-Konzeptes
Berichte und Publikationen
Berichte erfolgen in erster Linie an den Auftraggeber. Ggf. weiter verwertbare Erkenntnisse werden mit Zustimmung des Auftraggebers publiziert.
- Entwurf einer empfehlenden Richtlinie für die Altenpflegeausbildung. In: Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen: Ausbildung und Qualifizierung in der Altenpflege. Düsseldorf, Juli 2003. [hier]