Richtlinienentwicklung Hebammenausbildung

Projekttitel

Entwicklung einer empfehlenden Richtlinie für die Hebammenausbildung in NRW auf der Grundlage des Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers vom 4. Juli 1985

 

Projektart

Auftragsprojekt

 

Auftraggeber

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW

 

Projektleitung

Prof. Dr. Frank Weidner

 

Mitarbeit

Sabine Dörpinghaus, Dipl.-Pflegewiss.

 

Laufzeit

4/2004 - 11/2004 (abgeschlossen)

 

Hintergrund und Ziele

Die Ausbildung zur Hebamme zählt wie die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin zu den Gesundheitsfachberufen. Die Tätigkeit einer Hebamme, zu deren Klientel neben der Frau, dem (ungeborenen) Kind auch der Partner zählt, setzt ein vorrangig auf Unterstützung und Begleitung, Förderung, Beratung und Anleitung ausgerichtetes Selbstverständnis und Handeln voraus, das sich deutlich von der Orientierung am geburtsmedizinischen Risikokonzept unterscheidet. Im Geburtsverlauf übernimmt die Hebamme, neben der Betreuung des Partners und weiterer Angehöriger, eine betreuende und sorgende Doppelfunktion für Mutter und Kind. Aus den gesetzlichen Vorschriften des § 4 Hebammengesetz ergeben sich anspruchsvolle Aufgaben im Bereich der Eigenverantwortung und Qualitätssicherung. Empirische Bestandsaufnahmen der heutigen Hebammenausbildung zeigen vor dem Hintergrund soziologischer Professionalisierungstheorien auf, dass die Hebammenausbildung mit den Ausbildungen anderer Gesundheitsfachberufe Ausbildungsmängel aufweisen. Diese Mängel resultieren größtenteils daraus, dass sich die Anforderungen an den Beruf in den vergangenen Jahrzehnten verändert haben.

 

Die Anforderungen an den Hebammenberuf leiten sich zum einen aus dem rechtlich definierten Tätigkeitsspektrum ab. Zum anderen ergeben sich weitere Anforderungen aus dem gesamtgesellschaftlichen Kontext, aus dem heraus Hebammenhilfe von Frauen und Familien nachgefragt wird.

 

In der Richtlinie soll die differenzierte und anspruchsvolle Tätigkeit einer Hebamme mit ihrem erweiterten Anforderungsprofil und Kompetenzen unter den neuesten berufspädagogischen Erkenntnissen Berücksichtigung finden. Das Projekt beinhaltet die Erarbeitung eines Entwurfs für eine empfehlende Ausbildungsrichtlinie, d.h. die Erstellung eines Richtliniendokuments, welches dem Berufsprofil einer Hebamme Rechnung trägt. Sie orientiert sich ebenfalls an den zentralen Lernbereichen und passt sie an die Erfordernisse der Hebammenausbildung an. In ihren didaktischen und curricularen Intentionen sollte die empfehlende Richtlinie auf der Grundlage ausgewiesener Schlüsselqualifikationen vom Konzept einer umfassenden Handlungskompetenz ausgehen und dementsprechend eine fächerintegrative Struktur aufweisen.

 

Methoden

Entwicklung einer halboffenen Richtlinie

 

Berichte und Publikationen

Berichte erfolgen in erster Linie an den Auftraggeber. Ggf. weiter verwertbare Erkenntnisse werden mit Zustimmung des Auftraggebers publiziert.