Pflegebildungsreform – Expertinnen wenden sich mit einem Appell an Bundeskanzlerin Merkel

Gemeinsame Stellungnahme, um die Reform noch zu retten

 

Im Frühjahr 2016 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterzeichnet. Das Pflegeberufereformgesetz ist allerdings bei den Beratungen im Bundestag ins Stocken geraten. Vier Pflegeexpertinnen, die seit Beginn des Jahres das Gesundheitsministerium sowie das Familienministerium bei der Entwicklung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum neuen Pflegeausbildungsgesetz unterstützen, haben sich deshalb nun zu Wort gemeldet. In einem gemeinsam verfassten, offenen Brief und einer Stellungnahme appellieren sie an die Bundeskanzlerin sowie an die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien, die Reform zu retten. Professorin Ingrid Darmann-Finck vom Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen erläutert als eine der Initiatorinnen: „Die Ausbildungsreform ist eine notwendige Konsequenz des soziodemografischen Wandels, und sie dient der langfristigen und dauerhaften Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Wenn sie jetzt scheitert, stehen wir für längere Zeit mit leeren Händen da!“

 

Neben Darmann-Finck gehören dem Expertinnen-Team noch Professorin Gertrud Hundenborn vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) aus Köln, Professorin Barbara Knigge-Demal von der Fachhochschule Bielefeld sowie Sabine Muths, ebenfalls von der Universität Bremen, an. In ihrer jetzt veröffentlichten Stellungnahme kritisieren die Expertinnen vor allem die Verkürzung der Debatte um die Pflegeberufereform auf die sogenannte Generalisierung, also die Zusammenführung der bestehenden drei Berufe für Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege zu einem neuen Pflegeberuf. Sie betonen weitere, wichtige Innovationspotenziale der geplanten Pflegeausbildung. Dazu zählen die im Gesetz festgelegten ausschließlich den Absolventen der Ausbildung vorbehaltenen Tätigkeiten sowie die Möglichkeit der Erweiterung des Kompetenzprofils um die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten. Professorin Hundenborn ergänzt: „Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist außerdem erstmals die Möglichkeit flächendeckender, primärqualifizierender Pflegestudiengänge geregelt. International ist durch Studien ja gut belegt, dass studierte Pflegefachpersonen für eine verbesserte Patientensicherheit sorgen können.“

 

Die Stellungnahme wurde mit einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Union, SPD, der GRÜNEN sowie der LINKEN im Bundestag gesandt. In der Stellungnahme gehen die Autorinnen auf die dringenden Reformbedarfe ein, erörtern die im Gesetz verankerten Innovationspotenziale, betonen die gesellschaftliche Notwendigkeit der im Gesetzentwurf verankerten Reformschritte und fordern deren zeitnahe Umsetzung. Die Stellungnahme, der offene Brief sowie diese Pressemitteilung stehen online auf den Seiten des DIP (www.dip.de) sowie des IPP Bremen (www.ipp.uni-bremen.de) zum download zur Verfügung.

 

Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 46 86 1 - 30; dip(at)dip.de

Heike Mertesacker, Tel. 0421/218-68980; hmertesa(at)uni-bremen.de