Generalistik „ohne Wenn und Aber“ gefordert!
Verwaltungsrat des DIP spricht sich für eine zügige und konsequente Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes aus
Auf seiner Frühjahrstagung hat sich der Verwaltungsrat des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) eindeutig und „ohne Wenn und Aber“ für die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes (PBRefG) und der Generalistik ausgesprochen. In diesem Gremium sind katholische Verbände und Hochschulen vertreten, darunter der Deutsche Caritasverband e.V., der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e.V. sowie der Katholische Pflegeverband e.V. Die Verbände vertreten Tausende von Einrichtungen, Organisationen und Einzelpersonen, die im Pflege-, Bildungs- und Gesundheitswesen tätig sind. Die Hochschulen sind u.a. in München, Freiburg, Mainz, Köln und Vallendar ansässig und halten mehr als 1.500 Studienplätze alleine in pflegebezogenen Studiengängen vor. Prof. Johannes Kemser, Vorsitzender des Verwaltungsrates, betonte: „Die Chance, jetzt ein zukunftsfähiges Berufsgesetz mit einem einheitlichen Berufsbild Pflege zu schaffen, darf nicht vertan werden!“
Das Gremium hat sich u.a. mit den Gegenargumenten zur Generalistik auseinandergesetzt und diese als nicht stichhaltig bewertet. Kemser: „Modellprojekte und vielfache Erfahrungen von Bildungsexperten belegen, dass der Kompetenzerwerb in einer generalistischen Pflegeausbildung zukunftsorientiert, konkurrenzfähig und international anschlussfähig angelegt ist.“ Eine solche Pflegeausbildung ist nach Auffassung des Verwaltungsrates schon alleine deshalb attraktiv für junge Menschen, weil sie nicht nur Einsätze in allen pflegerischen Handlungsfeldern ermöglicht, sondern nun auch von Beginn an den Einstieg in ein Pflegestudium. „So können wir auch mehr junge Menschen mit mittlerem und höherem Bildungsabschluss ansprechen und hinzugewinnen“, sagte Prof. Frank Weidner, Vorstandsvorsitzender des DIP. „Die Bedarfe verändern sich, die Anforderungen steigen und die Konkurrenz im Wettbewerb um junge Leute durch andere Branchen schläft nicht: Das Pflegeberufsgesetz ist die richtige Antwort auf diese Situation“, so Weidner.
Hintergrund ist, dass zurzeit von der Bundesregierung mit dem Reformgesetz die Zusammenführung der bislang nebeneinander bestehenden drei Pflegeausbildungen (Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege) zu einem neuen, einheitlichen Pflegeberuf vorbereitet wird. Die Anhörung zum PBRefG findet in den beiden zuständigen Ausschüssen des Bundestages für Gesundheit und Familie am Montag, 30.5.2016 statt. Bundestag und Bundesrat werden sich dann in den nächsten Wochen und Monaten mit der weiteren Debatte und Verabschiedung des Gesetzes beschäftigen.
Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) ist ein gemeinnütziges Institut mit Sitz in Köln und betreibt einen weiteren Standort in Vallendar bei Koblenz. In vielen Projekten hat sich das DIP in der Vergangenheit immer wieder mit den Fragen der zukünftigen Pflegeausbildung auseinandergesetzt, hat Daten zusammengetragen und Projekte wissenschaftlich begleitet. (Internet: www.dip.de)
Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 4 68 61 - 30, E-Mail: dip(at)dip.de (Veröffentlichung mit Quellenangaben frei, Bildmaterial wird zur Verfügung gestellt, Belege erwünscht)