Erstellung eines Evaluationsdesigns und Begleitung der Evaluation im Projekt "AnSchuB45: Auf gute Schulung kommt es an!"

im Rahmen des Programms "Rückenwind für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft"

Projekttitel

Entwicklung, Erprobung und Umsetzung eines Kompetenzfeststellungsverfahrens für die Altenpflege

Projektart

Auftragsprojekt

Förderer/Auftraggeber

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Projektleitung

Prof. Gertrud Hundenborn

DIP-Team

Kerstin Seifert, Peter Scheu

Laufzeit

06/2013 – 12/2013 

Hintergrund und Ziele

 

Zur Fachkräftesicherung im Bereich der Altenpflege wurde im Dezember 2012 von Bund, Ländern und Verbänden eine „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive 2012 – 2015“ vereinbart. Die im Zusammenhang mit der Offensive vorgenommene Änderung des Altenpflegegesetzes sieht im neu eingeführten § 7 Abs. 4 Nr. 3 AltPflG eine Verkürzung um ein Drittel der Ausbildungszeit für Personen vor, die mindestens im Umfang einer zweijährigen Vollzeitbeschäftigung in einer Pflegeeinrichtung nach § 71 SGB XI Aufgaben im Bereich der Pflege und Betreuung wahrgenommen haben. Die Entscheidung über die Verkürzung ist auf der Grundlage einer Kompetenzfeststellung zu treffen. Im Zuge dieser Regelungsverantwortung hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) Mitte Juni 2013 das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. mit der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung eines zentralen Verfahrens der Kompetenzfeststellung beauftragt. Mit der intendierten Sicherstellung landesweit vergleichbarer Qualitätsstandards wurde der Weg einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Bereich der Altenpflege in Nordrhein-Westfalen konsequent weiter beschritten. 

Design und Methoden

 

Der Auftrag zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung eines zentralen Verfahrens der Kompetenzfeststellung beinhaltet folgende Schwerpunkte:

1.   Entwicklung und Erprobung eines mehrphasigen und anforderungsorientierten sowie verschiedene Perspektiven berücksichtigenden Kompetenzfeststellungsverfahrens für die in § 7 Abs. 4 Nr. 3 Altenpflegegesetz angesprochene Zielgruppe

2.   Durchführung des entwickelten Kompetenzfeststellungsverfahrens

3.   Konzeptualisierung eines auf zwei Jahre verkürzten separaten Ausbildungsgangs für die angesprochene Zielgruppe (Entwicklung eines Modulhandbuches / Vorschläge zur Gestaltung und Begleitung der praktischen Ausbildung) inklusive Begleitung und Beratung von Bildungsanbietern zur Umsetzung

Berichte und

Veröffentlichungen

Der Abschlussbericht wurde dem Auftraggeber vorgelegt.