Erstellung von Gutachten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Projekttitel

Erstellung von Gutachten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Projektart

Gutachten

Förderer/ Auftraggeber

Landgerichte, Amtsgerichte, Privatpersonen

Projektleitung

Prof. Dr. Frank Weidner

DIP-Team

Anne Volmering-Dierkes (Januar 2018 bis März 2021)

Laufzeit

seit 2011

Hintergrund und Ziele

 

Gegenstand ziviler Haftungsprozesse sind immer wieder vermutete Pflegefehler, die z. B. die Entstehung eines Dekubitus oder ein Sturzereignis zur Folge haben können. Wenn Patientinnen und Patienten im Krankenhaus oder Menschen in stationären oder ambulanten Altenhilfeeinrichtungen zu Schaden kommen, stellen diese oder deren gesetzliche Vertreter immer häufiger Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzforderungen. Häufig fordern auch die Kostenträger aus übergegangenem Recht Schadensersatz für die nachfolgenden Behandlungskosten. Fragen, die hier unter anderem zu beantworten sind, lauten z. B.: „Lag ein Pflegefehler vor?“ oder „Hätte der eingetretene Schaden durch geeignete pflegerische Maßnahmen verhindert werden können?“ oder „Wenn ein Pflegefehler vorlag, sind dann die Folgen (z. B. der Dekubitus) auf diesen zurückzuführen?“.

Die Auseinandersetzung mit derartigen Fragen erfordert sowohl pflegewissenschaftliche Expertise als auch eine sehr gute Kenntnis der Pflegepraxis und der Komplexität von Pflegesituationen.

Design und Methoden

 

Aufgrund einer Beauftragung durch Gerichte oder einzelne, mit Haftungsfragen beschäftigte Parteien werden nach gründlicher Prüfung Gutachten zur Beantwortung von Beweisfragen angefertigt. Die Gutachten beruhen auf einer systematischen Auswertung von Literatur zum Gegenstand sowie der zur Verfügung gestellten, i.d.R. sehr umfangreichen Dokumentationsunterlagen. Auf der Grundlage aller Erkenntnisse werden die Beweisfragen im Gutachten beantwortet.

Berichte und

Veröffentlichungen

Grundlegende Veröffentlichung: Laag, U. (2013): Pflegewissenschaftliche Gutachten in zivilen Rechtsstreitigkeiten. Frankfurt a.M.: Mabuse-Verlag. Die Gutachten werden nicht veröffentlicht.