Erstellung von Gutachten in zivilen Rechtsstreitigkeiten
Projekttitel | Erstellung von Gutachten in zivilen Rechtsstreitigkeiten |
Projektart | Gutachten |
Förderer/ Auftraggeber | Landgerichte, Amtsgerichte, Privatpersonen |
Projektleitung | Prof. Dr. Frank Weidner |
DIP-Team | Anne Volmering-Dierkes (Januar 2018 bis März 2021) |
Laufzeit | seit 2011 |
Hintergrund und Ziele
| Gegenstand ziviler Haftungsprozesse sind immer wieder vermutete Pflegefehler, die z. B. die Entstehung eines Dekubitus oder ein Sturzereignis zur Folge haben können. Wenn Patientinnen und Patienten im Krankenhaus oder Menschen in stationären oder ambulanten Altenhilfeeinrichtungen zu Schaden kommen, stellen diese oder deren gesetzliche Vertreter immer häufiger Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzforderungen. Häufig fordern auch die Kostenträger aus übergegangenem Recht Schadensersatz für die nachfolgenden Behandlungskosten. Fragen, die hier unter anderem zu beantworten sind, lauten z. B.: „Lag ein Pflegefehler vor?“ oder „Hätte der eingetretene Schaden durch geeignete pflegerische Maßnahmen verhindert werden können?“ oder „Wenn ein Pflegefehler vorlag, sind dann die Folgen (z. B. der Dekubitus) auf diesen zurückzuführen?“. Die Auseinandersetzung mit derartigen Fragen erfordert sowohl pflegewissenschaftliche Expertise als auch eine sehr gute Kenntnis der Pflegepraxis und der Komplexität von Pflegesituationen. |
Design und Methoden
| Aufgrund einer Beauftragung durch Gerichte oder einzelne, mit Haftungsfragen beschäftigte Parteien werden nach gründlicher Prüfung Gutachten zur Beantwortung von Beweisfragen angefertigt. Die Gutachten beruhen auf einer systematischen Auswertung von Literatur zum Gegenstand sowie der zur Verfügung gestellten, i.d.R. sehr umfangreichen Dokumentationsunterlagen. Auf der Grundlage aller Erkenntnisse werden die Beweisfragen im Gutachten beantwortet. |
Berichte und Veröffentlichungen | Grundlegende Veröffentlichung: Laag, U. (2013): Pflegewissenschaftliche Gutachten in zivilen Rechtsstreitigkeiten. Frankfurt a.M.: Mabuse-Verlag. Die Gutachten werden nicht veröffentlicht. |