Erstellung von pflegewissenschaftlichen Gutachten

Aufgrund der langjährigen Arbeit und der profunden Erfahrungen in allen Feldern des Pflege- und Gesundheitswesens können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DIP verschiedenartige Gutachten erstellen. Dazu gehören Gutachten zu zivilen Rechtsstreitigkeiten, zu gesellschafts- sozial- oder gesundheitspolitischen Fragestellungen und zu pflegefachlichen bzw. pflegepraktischen Fragen, Konzepten und Produkten.

 

Pflegewissenschaftliche Gutachten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Wenn Patientinnen oder Patienten im Krankenhaus bzw. pflegebedürftige Menschen in einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe zu Schaden kommen – z. B. einen Dekubitus oder Sturzfolgen erleiden –, stellen sich Fragen nach möglichen Pflegefehlern.

Oftmals erheben dann die Betroffenen selbst, deren gesetzliche Vertreter oder auch die Kostenträger im Rahmen zivilrechtlicher Verfahren Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen. Zu klären ist in der Regel, ob ein Pflegefehler vorgelegen hat und inwiefern dieser die Ursache für die Schädigung darstellt. Zu beantworten sind beispielsweise auch Fragen danach, inwiefern der eingetretene Schaden durch geeignete pflegerische Maßnahmen hätte verhindert werden können.

Die Auseinandersetzung mit derartigen Fragen erfordert sowohl pflegewissenschaftliche  Expertise als auch eine sehr gute Kenntnis der Komplexität von Pflegesituationen. Im Kern geht es darum, zum Schadenszeitpunkt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse realistisch auf die Bedingungen des jeweiligen Falls anzuwenden, um eine Grundlage für gerichtliche Entscheidungen zu schaffen. Es gehört daher zu den Aufgaben von Pflegewissenschaft, im Rahmen von Zivilprozessen pflegerisches Handeln zu begutachten und zu beurteilen.

 

 

Pflegewissenschaftliche (interdisziplinäre) Gutachten zu

gesellschafts-, sozial- oder gesundheitspolitischen Fragen

Bei gesundheits- und sozialpolitischen Entwicklungen spielt die pflegerische Versorgung, insbesondere der älteren Bevölkerung zunehmend eine zentrale Rolle. Der demografische Wandel stellt Bund, Länder und Kommunen, aber auch Kostenträger vor die Aufgabe, etablierte Versorgungsstrukturen weiter auszudifferenzieren oder zu ergänzen. Es müssen angemessene Strategien entwickelt werden um den zukünftigen gesundheitspolitischen Hersausforderungen zu begegnen und dabei die tatsächlichen gesundheitlichen Interessen und Bedarfe von Senioren und Pflegebedürftigen neben ökonomische Erwägungen zu stellen. Dabei geht es neben der pflegerischen Versorgung auch um die soziale Einbindung und größtmögliche Autonomie der älteren Menschen. In den erstellten Gutachten wird jeweils eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen, an der gesundheits- und sozialpolitische Maßnahmen ansetzen können und die vorhandenes und mögliches Innovationspotential aufzeigen.

 

Pflegewissenschaftliche Gutachten zu pflegefachlichen bzw. pflegepraktischen Fragen, Konzepten und Produkten

Konzepte und Instrumente, die in Institutionen des Gesundheitswesens zur Anwendung kommen, sollten wissenschaftlich fundiert sein. Das gibt den Anwendern sowohl fachliche Sicherheit als auch Argumente gegen Kritik und mögliche Anfechtungen. Bestehende oder neu entwickelte Konzepte  bedürfen daher oftmals einer pflegewissenschaftlichen Überprüfung und Begutachtung. Dabei werden neben der reinen Begutachtung auch Verbesserungspotentiale aufgezeigt und Weiterentwicklungsmöglichkeiten vorgeschlagen.

 

Beispiele

Folgende Begutachtungen wurden durch das DIP bisher durchgeführt:

 

 

Veröffentlichung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laag, Ursula: Pflegewissenschaftliche Gutachten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Mabuse, 2013

ISBN 9783863211486

Preis im Buchhandel: 24,90 €

 

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